Informationen der Bildungsdirektion zum Unterricht ab Mo 7.2.22

von Ruth Mangott
04. Februar 2022
  1. Für alle Schulen – Ab Montag keine Maskenpflicht mehr in Bewegung und Sport:
    Ab dem kommenden Montag, dem 7. Feber 2022, ist die Maskenpflicht im Fach Bewegung und Sport aufgehoben.
     
  2. Für alle Schulen – Ab Montag neues Einmelde-Tool für positive Fälle:
    Ab dem kommenden Montag, dem 7. Feber 2022, sind positive Antigen- und PCR-Ergebnisse von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen über die neue Anwendung an die Gesundheitsbehörde zu melden (siehe Corona-Update vom 3. Feber 2022).
     
  3. Für alle Schulen – Ab kommender Woche 2 wöchentliche PCR-Tests und nur mehr 1 Antigentest:
    Ab der kommenden Woche werden an den Schulen wöchentlich 2 PCR-Tests durchgeführt, und zwar jeweils dienstags und donnerstags (siehe dazu die heutige E-Mail der BMBWF-Kommunikation).
    Ab der kommenden Woche ist jeweils 1 Antigentest am Montag durchzuführen (siehe dazu ebenfalls die heutige E-Mail der BMBWF-Kommunikation). Wir gehen also von der bisherigen Regelung der täglichen Antigentests wieder ab.
     
  4. Für alle Schulen – Ab kommender Woche Neuregelung der Umstellung auf ortsungebundenen Unterricht:
    Nachdem ab der kommenden Woche an den Schulen wöchentlich 2 PCR-Tests an den Schulen durchgeführt werden, gilt ab Montag, dem 7. Feber 2022, folgende Regelung:
    Wenn es nachweislich 2 oder mehr PCR-bestätigte positive Fälle von Schülerinnen und Schülern innerhalb von drei Kalendertagen in einer Klasse gibt, wird für die betreffende Klasse für die Dauer von 5 Tagen ortsungebundener Unterricht (Distance Learning) durch die Bildungsdirektion verordnet. Lehrpersonen fallen nicht unter diese Regelung.
    Bei der Berechnung sind die Antigentests nicht mehr zu berücksichtigen.
     
  5. Für alle Schulen – Ab 14. Feber 2022 direkte Bestellung der PCR-Tests:
    Ab Montag, dem 14. Feber 2022, sind die PCR-Tests von den Schulen direkt im Selbsttestshop der Bundesbeschaffungsgesellschaft zu bestellen (siehe dazu die heutige E-Mail der BMBWF-Kommunikation).
     
  6. Für alle Schulen – Keine PCR-Testung in der Screeningstraße ohne Code:
    Das Coronazentrum hat um folgenden Hinweis gebeten: Bei einem durch Antigentest aufgetretenen Verdachtsfall soll die Screeningstraße erst aufgesucht werden, nachdem dafür von der Gesundheitsbehörde ein entsprechender Code übermittelt worden ist. Falls jemand die Screeningstraße selbstständig ohne Code aufsucht, wird er abgewiesen.