Leitfaden zur Betreuung in der Schule

von Ruth Mangott
18. April 2020
Journal

Neuer Leitfaden der Bildungsdirektion vom 16.04.20

zur BETREUUNG von Kindern in der Schule

im eingeschränkten Schulbetrieb im Umgang mit Corona (Covid-19)

Welche Kinder sind zu betreuen?

  • Grundsätzlich gilt weiterhin die Empfehlung, dass Schülerinnen und Schüler möglichst zu Hause betreut werden sollen.
  • In der Schule sind Schülerinnen und Schüler zu betreuen, deren Eltern wegen einer systemrelevanten Berufstätigkeit oder wegen einer anderen beruflichen Tätigkeit eine Betreuung für ihre Kinder benötigen.
  • Weiters ist eine Betreuung zu ermöglichen, wenn Eltern aus anderen persönlichen Gründen (z.B. belastende Familiensituation) die Betreuung der Kinder zu Hause nicht bewerkstelligen können.
  • Schülerinnen und Schüler, die selbst oder deren Haushaltsmitglieder unter Quarantäne stehen, dürfen nicht in der Schule betreut werden.
     
  • Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung zur Betreuung (auch ganztägig möglich) bitte spätestens Freitag der Vorwoche bis 15.00h telefonisch (0676 84 6909 540) oder per Mail an die DIREKTION der VS PRUTZ direktion [at] vs-prutz [dot] tsn [dot] at
     
  • Bei ganztägiger Betreuung bekommen wir das Essen von der Lebenshilfe Prutz geliefert.

Müssen Lehrpersonen bzw. Schülerinnen und Schüler in der Schule eine Schutzmaske tragen?

  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist derzeit in der Schule weder für Lehrpersonen noch für Schülerinnen und Schüler verpflichtend, die Verwendung eines Mund-Nasen- Schutzes ist jedoch empfehlenswert.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann keinesfalls und zu keiner Zeit die Abstandsregel ablösen.
  • Kinder, die ohne Mund-Nasen-Schutz in die Schule gebracht werden, sind trotzdem zu betreuen.

Was ist zu tun, wenn ein Kind krank ist?

  • Wer akut krank ist, soll zu Hause bleiben.
  • Sollten Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen in die Schule kommen, so dürfen diese nicht übernommen und nicht in der Schule betreut werden.
  • Sollten Schülerinnen und Schüler während der Betreuung in der Schule Krankheitssymptome entwickeln, sollen diese von ihren Eltern abgeholt werden.
  • Bei Hinweisen auf eine fieberhafte Erkrankung sollte an der Schule eine Temperaturkontrolle vorgenommen werden.
  • Bei besonders gefährdeten Kindern (d.s. chronisch kranke Kinder mit schwachem Immunsystem bzw. Vorschädigung der Lunge) sollten alle Möglichkeiten ausgelotet werden, um das Kind mit entsprechender Unterstützung zu Hause zu betreuen.